Wirklich privat
Rechnungen sind Geschäftsdaten. Anders als Upload-Validatoren verarbeitet diese Seite alles im Browser — ohne Server, DSGVO-freundlich, nach dem Laden auch offline nutzbar.
Seit 2025 müssen alle deutschen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können — aber eine XRechnung oder ZUGFeRD/Factur-X-Datei ist ohne Werkzeug nicht lesbar. Ziehen Sie die Datei einfach hierher: Sie sehen die Rechnung wie ein normales Dokument und erhalten eine vollständige Prüfung gegen EN 16931 und die XRechnung-Regeln (BR-DE).
Datei hierher ziehen — .xml (XRechnung) oder .pdf (ZUGFeRD/Factur-X)
…oder Rechnungs-XML einfach auf dieser Seite einfügen (Strg+V)
🔒 Alles läuft lokal in diesem Browser-Tab. Ihre Rechnung wird niemals hochgeladen — diese Seite sendet keine Daten, setzt keine Cookies und nutzt keine Analytics. Quellcode prüfen.
Rechnungen sind Geschäftsdaten. Anders als Upload-Validatoren verarbeitet diese Seite alles im Browser — ohne Server, DSGVO-freundlich, nach dem Laden auch offline nutzbar.
Die Prüf-Engine wird gegen 129 offizielle Testdateien von EU, KoSIT (XRechnung) und OpenPeppol verifiziert. Zum Konformitätsbericht (EN).
Nicht nur „[BR-DE-15] fehlgeschlagen": jeder Befund erklärt, was fehlt, wo, und verlinkt die Regel-Referenz mit den offiziellen Regeltexten.
Dieselbe Engine gibt es als MIT-lizenzierte TypeScript-Bibliothek ohne Abhängigkeiten, mit CLI und MCP-Server: npm install einvoice-kit. Dokumentation (EN).
Nein. Die Datei wird von JavaScript in Ihrem Browser gelesen und verlässt Ihren Rechner nicht. Es gibt keinen Server, keine Cookies, kein Tracking.
XRechnung (UBL und CII), ZUGFeRD 2.x / Factur-X (PDF mit eingebettetem XML), UBL 2.1, UN/CEFACT CII und Peppol BIS 3.0. Die XRechnung-Prüfung umfasst zusätzlich die deutschen BR-DE-Regeln — inklusive Leitweg-ID (BT-10), Skonto-Format und IBAN-Prüfsumme.
Jeder Befund nennt die offizielle Regel-ID (z. B. BR-DE-15) samt Erklärung. Senden Sie beides an Ihren Softwareanbieter — die Regel-IDs sind das Standardvokabular aller E-Rechnungs-Implementierer.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Versand folgt gestaffelt 2027–2028. Prüfen Sie Details immer bei offiziellen Quellen; diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.